Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Versuch der Erfolgsqualifikation - Unmittelbares Ansetzen 3
Versuch der Erfolgsqualifikation - Unmittelbares Ansetzen 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hat sich vorgenommen, O auszurauben und zu erschießen. Als sie O am nächsten Tag sieht, sieht sie vom Ausrauben ab, schießt aber auf O. Dabei verfehlt sie ihn und flieht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch eines Raubes mit Todesfolge (§ 251 StGB) ist strafbar.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Täter kann auch eine Erfolgsqualifikation versuchen.
Ja, in der Tat!
3. Indem T auf O geschossen hat, hat sie unmittelbar zur Verwirklichung des Tatbestands des § 251 StGB angesetzt.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. T hat „Tatentschluss“ bezüglich eines Raubes mit Todesfolge (§ 251 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.