Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Versuch der Erfolgsqualifikation - Strafbarkeit des Versuchs 2
Versuch der Erfolgsqualifikation - Strafbarkeit des Versuchs 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O aussetzen (§ 221 Abs. 1 StGB) und ihn dadurch versterben lassen. O überlebt, da ein Dritter ihn rettet. Der Aussetzungsgefahrerfolg ist zu keinem Zeitpunkt eingetreten.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Versuch der Erfolgsqualifikation - Strafbarkeit des Versuchs 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch einer Aussetzung (§ 221 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Versuch einer Aussetzung mit Todesfolge (§ 221 Abs. 3 StGB) ist nach herrschender Meinung strafbar.
Ja, in der Tat!
3. Eine Minderansicht lehnt eine Strafbarkeit des Versuchs ab.
Ja!
4. Der Täter kann auch eine Erfolgsqualifikation versuchen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Swagni
23.2.2024, 15:27:32
warum bezieht sich die Erklärung im letzten Text auf 226, wenn sich der Fall um 221 III dreht?