Nötigung durch Stinkbombe
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der T lässt im Kino auf Knopfdruck eine Stinkbombe explodieren, um die Vorstellung zu sprengen. Mehrere Besucher stürmen angeekelt zum Ausgang.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nötigung durch Stinkbombe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T die Stinkbombe platzen lässt, hat er "Gewalt" ausgeübt (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.