Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Drohung mit einem Unterlassen
Der Kaufhausdetektiv T hält die beim Entwenden eines Schals erwischte 17-jährige O zum Zwecke einer Strafanzeige fest. Kurze Zeit später wendet sich O vertrauensvoll an T mit der Bitte, von einer Strafanzeige abzusehen, da sie mit den dadurch verbundenen Folgen ihre Karriere bei der Polizei gefährdet sieht. T berichtet der O, die Anzeige sei "bereits raus". Er würde sie aber zurücknehmen, sollte O mit ihm schlafen. Falls nicht, werde alles "seinen gewohnten Lauf" nehmen. O geht auf das Angebot ein.