Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nötigung, § 240 StGB
Sitzblockade Teil I: Gewaltausübung "1. Auto"
Sitzblockade Teil I: Gewaltausübung "1. Auto"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Demonstrant T stört sich an der aktuellen Umweltpolitik seiner Stadt. Kurzerhand blockiert er die einzige Zufahrtstraße zum Rathaus, die die ansässigen Politiker vor einer Sitzung mit mehreren Autos gemeinsam passieren wollen, indem er sich mitten auf die Straße setzt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sitzblockade Teil I: Gewaltausübung "1. Auto"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T sich auf die Straße setzt, übt er am Führer des ersten Fahrzeugs nach der Rspr. "Gewalt" aus (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Nein!
7 Tage kostenlos* ausprobieren
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lenny
26.6.2021, 11:53:38
Guten Tag, die Gewalt enthält ja schon objektiv ein subjektives Element Absicht. T will die Zufahrt verhindern. Was ist nun, wenn Personen wieder umdrehen wollen, es aber wegen dem Stau nicht mehr können? Liegt da objektiv schon Gewalt vor? Das Absichtselemeng bezüglich des konkreten Wegfahrens wäre ja nicht gegeben, stimmt das? Ich wäre sehr dankbar um Meinungen, da ich insbesondere den Gewaltbegriff sehr komplex finde.
Victor
29.6.2021, 16:02:23
Auch dann hätte ich gesagt liegt Gewalt vor. Diesmal jedoch indem er den Stau provoziert und den ersten Wagen zur
Duldungdes Stehenbleibens zwingt. Diesmal nutzt er die anderen Fahrzeuge zur Durchsetzung.
Lenny
29.6.2021, 20:18:20
Hallo Victor, danke für die Antwort, du meinst also, es wäre dann zwar Gewalt, die jedoch nicht unmittelbar wirkt, sondern in Form einer mittelbaren Täterschaft, oder?
Victor
30.6.2021, 06:18:04
Genau! Rein theoretisch könnte das Auto ja weiter nach vorne fahren bzw. seinen Weg fortsetzen (auch wenn es ihm nicht zumutbar ist).
Lenny
30.6.2021, 07:26:33
Vielen Dank, Victor, jetzt habe ich das begriffen.
Blotgrim
27.6.2022, 09:26:27
Ich stoße mich ehrlich gesagt etwas an dem Vertiefungshinweis, dass man die Sitzblockade als physisches Hindernis und somit als Gewalt sehen kann. Denn mit der Ansicht umgeht man meiner Meinung nach ein bisschen die Idee der Rspr. die primär psychische Wirkung von Sitzblockaden nicht als Gewalt zuzulassen
Lukas_Mengestu
29.6.2022, 21:33:38
Hallo Blotgrim, du hast natürlich recht, dass die Rechtsprechung und herrschende Meinung bei den Sitzblockaden im Wesentlichen auf die psychische Wirkung durch die Blockierer abstellt, da die physische Zwangswirkung auf den Autofahrer marginal ist. Er könnte die Sitzblockade schlicht überfahren. Aber auch wenn die physische Wirkung lediglich gering ist, so besteht sie im Grunde. Lediglich darauf zielt der Vertiefungshinweis ab. In der Klausur ist man dennoch gut beraten, sich der mittlerweile herrschenden Meinung anzuschließen und in der Sitzblockade keine "Gewalt" gegen den ersten Autofahrer anzunehmen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Juri
9.2.2023, 23:29:20
Ist das nicht widersprüchlich, wenn bei dem Fall weiter oben, bei dem jemand für einen anderen einen Parkplatz freihält, eine Nötigung bejaht wird?
Constanze.Jauch
17.4.2023, 21:04:41
Liebe Juri, indem Fall mit dem blockierten Parkplatz wurde eine Nötigung nicht bejaht. Dort wird ja aufgeführt, dass der Mensch dem Auto physisch und erworben ist und deswegen keine Gewalt ausübt. Liebe Grüße
JohnnyLbd
21.6.2024, 10:23:24
Warum ist ein zb angeklebter Mensch kein physisches Hindernis ? ich mein klar liegt hier ein psychisches Hindernis vor ohne frage. Aber ein Auto in der ersten reihe könnte zB auch durch das auto der zweiten reihe natürlich je nachdem wie stark weggeschoben werden. Damit wäre das wegschieben sofern den möglich ja auch nur ein psychisches und kein physisches Hindernis ? Meinungen dazu ?
Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat
21.6.2024, 10:53:18
Ich denke, dass der Unterschied darin liegt, dass das erste Auto über den Menschen drüberfahren könnte, während dem zweiten Auto nur möglich ist gegen das erste Auto zu fahren. Klar könnte man jetzt den Fall bilden, dass das erste Auto ein Smart und das zweite ein 10 Tonnen schwerer LKW ist. Nichtsdestotrotz müsste er den Smart anschieben bzw. zur Seite schieben, was somit immer noch ein physisches Hindernis darstellt.
hagenhubl
12.10.2024, 10:18:40
Das ist doch inzwischen ein alter Hut.