Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Rücktritt unbeendeter Versuch - Mindermeinung 1
Rücktritt unbeendeter Versuch - Mindermeinung 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte bei O einbrechen und Wertsachen stehlen. Beim Aufbrechen des Fensters hört er einen Fußgänger. Er denkt sich, dass er die Tat zwar noch zu Ende bringen kann, geht aber nach Hause. Dabei nimmt er sich vor, morgen durch dasselbe Fenster einzubrechen, welches er bereits einen Spalt geöffnet hat.
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Einordnung des Falls
Rücktritt unbeendeter Versuch - Mindermeinung 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ts Versuch des Diebstahls (§§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) ist fehlgeschlagen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt ein beendeter Versuch vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. T hat nach einer Mindermeinung die weitere Tatausführung aufgegeben, als er vom Öffnen des Fensters abgelassen hat.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Gegen diese Ansicht sprechen willkürliche Ungleichbehandlungen von vergleichbaren Tatsituationen.
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Itsajourney
26.3.2024, 10:21:18
Hallo liebes Jurafuchsteam. Möglicherweise gehöre ich einer Minderheit an, aber ich finde es extrem verwirrend, dass die einzelnen Meinungen nicht konsequent bei jedem Fall zumindest einmal kurz dargestellt oder erwähnt werden. Lernen findet unter anderem allgemein ja auch durch Verbindung/Assoziation/ Kontextualisierung statt, der häufige Fokus auf jeweils nur eine Perspektive auf den konkreten Fall führt zwar möglicherweise zu einer vereinfachten Darstellung der jeweiligen Problematik erschwert aber die auch die Verbindung, Assoziation und Kontextualisierung. Insbesondere spiegelt es nicht die Realität des Kontextes wieder in der das Wissen seine Anwendung finden soll (Klausur/Praxis). Zentraler Inhalt des juristischen Arbeitens ist es verschiedene Perspektiven im Hinblick auf einen konkreten Fall darzustellen/zu ermitteln und argumentativ Stellung zu beziehen. Ich würde mich freuen, wenn sich dies durchgängiger in der Aufgabengestaltung widerspiegelt.
Nora Mommsen
26.3.2024, 12:04:37
Hallo itsajourney, danke für dein Feedback! Tatsächlich ist es Teil des didaktischen Konzepts von Jurafuchs, nicht jeden Fall zu überladen, sondern sich eben punktuell mit einzelnen Aspekten, Problemen oder auch Ansichten auseinanderzusetzen. Für eine vollständigere Darstellung im Sinne des Klausurstils kann ich dich auf die Rechtsprechung verweisen. Dort sind Fälle umfangreich und unter Beantwortung aller relevanten Fragen erarbeitet. Wir nehmen deine Rückmeldung aber gerne zur Anregung uns weiterzuentwickeln, gegebenenfalls mit einer eigenen Kategorie von Aufgaben, die jedem Kapitel nachgeschaltet sind oder ähnliches. Grundsätzlich wird sich an der schrittweisen Erarbeitung von Inhalten nichts ändern! :) Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team