Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Rücktritt unbeendeter Versuch - Mindermeinung 2
Rücktritt unbeendeter Versuch - Mindermeinung 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte bei O einbrechen und Wertsachen stehlen. Beim Aufbrechen des Fensters hört er einen Fußgänger. Er denkt sich, dass er die Tat zwar noch zu Ende bringen kann, geht aber nach Hause. Dabei nimmt er sich vor, morgen durch die Tür einzubrechen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rücktritt unbeendeter Versuch - Mindermeinung 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ts Versuch des Diebstahls (§§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) ist fehlgeschlagen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt ein beendeter Versuch vor.
Nein, das trifft nicht zu!
3. T hat nach einer Mindermeinung die weitere Tatausführung aufgegeben, als er vom Öffnen des Fensters abgelassen hat.
Ja!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!