Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Rücktritt unbeendeter Versuch - Mindermeinung 2
Rücktritt unbeendeter Versuch - Mindermeinung 2
16. Februar 2025
8 Kommentare
4,6 ★ (7.304 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T möchte bei O einbrechen und Wertsachen stehlen. Beim Aufbrechen des Fensters hört er einen Fußgänger. Er denkt sich, dass er die Tat zwar noch zu Ende bringen kann, geht aber nach Hause. Dabei nimmt er sich vor, morgen durch die Tür einzubrechen.
Diesen Fall lösen 75,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rücktritt unbeendeter Versuch - Mindermeinung 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ts Versuch des Diebstahls (§§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) ist fehlgeschlagen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt ein beendeter Versuch vor.
Nein, das trifft nicht zu!
3. T hat nach einer Mindermeinung die weitere Tatausführung aufgegeben, als er vom Öffnen des Fensters abgelassen hat.
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

I-m-possible
11.7.2022, 14:30:32
Gibt es genauere Angaben dazu wie man die zeitliche Komponente ab der man von einer neuen Kausalkette ausgehen kann? Laut den Fällen bisher liegt bei einer halben Stunde und dem nächsten Tag eine solche noch nicht vor.

Nora Mommsen
23.7.2022, 16:54:29
Hallo I-m-possible, ich fürchte leider nein - andernfalls hätten wir euch die magische Formel schon mitgeteilt, versprochen! Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Molesley
13.2.2023, 14:57:36
Hallo! In diesen Fällen finde ich das Abfragen der Mindermeinung ohne eine Darstellung der ham etwas verwirrend. Warum wird die Mindermeinung so prominent platziert? Welche Meinung sollte ich mir merken?

Nora Mommsen
13.2.2023, 15:22:28
Hallo Molesley, danke für deine Rückfrage. Es gilt natürlich immer, dass man definitiv die herrschende Meinung und wenn vorhanden Rechtsprechung und herrschende Literatur beherrschen und anwenden können sollte. Leider gibt es - gerade im Strafrecht einige Bereiche, die nur so vor unterschiedlichen Meinungen wimmeln. Die Fragen um Beginn und Ende des Versuchs bzw. Rücktritts gehören da definitiv dazu. Da es hier auch mehr als eine starke Meinung in der Literatur gibt, bleibt es leider nicht aus sich auch mit denen mal auseinanderzusetzen. Es kann natürlich immer passieren, dass einem ein Fall begegnet, in dem die Ansichten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Gerade an dieser Stelle gilt aber - es gibt nicht die eine herrschende Meinung und alles andere sind nur Einzelpersonen, die etwas anderes vertreten. Ich weiß, dass das gerade im Hinblick auf das Erlernen der Thematik sehr unbefriedigend ist, leider bleibt es aber nicht aus. Ich nehme dein Feedback aber mit, und wir versuchen die Mindermeinungen noch differenzierter darzustellen.Ich nehme dein Feedback aber mal mit, und wir versuchen die Mindermeinungen noch differenzierter darzustellen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Molesley
17.6.2023, 13:58:17
Vielen Dank für die Rückmeldung!

lennart20
17.6.2023, 13:55:58
Könnte man die beiden Meinungen hier nochmals ein wenig klarer darstellen. Ich habe wie es Molesley in dem anderen thread anregt Probleme zu erkennen, was die Gegenmeinung zur schon dargestellten Mindermeinung fordert.

suessmaus
6.3.2024, 20:15:48
Vielleicht könntet ihr diese Problematik noch einbauen. Das wär super.

Linne_Karlotta_
24.10.2024, 11:05:02
Hallo suessmaus, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team