+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Vater V wirft seine vom Feuertod bedrohte Tochter T aus dem Fenster des brennenden Hauses, wodurch T nur eine geringe Sturzverletzung erleidet.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fensterwurf-Fall (Risikoersetzung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn der Täter das Risiko eines Schadens verringert oder aufhebt, ohne dabei eine neue Gefahr zu schaffen, entfällt die objektive Zurechenbarkeit.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. V ist der Körperverletzungserfolg objektiv zuzurechnen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.