Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Objektive Zurechnung

Zusammenwirken zweier für sich betrachtet nicht tödlicher Giftmengen (Atypischer Kausalverlauf)

Zusammenwirken zweier für sich betrachtet nicht tödlicher Giftmengen (Atypischer Kausalverlauf)

19. April 2025

15 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

A und B schütten unabhängig voneinander eine jeweils für sich betrachtet nicht tödlich wirkende Menge Gift in das Getränk des O. O trinkt und stirbt durch die Gesamtmenge des Giftes.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A und B ist der Tod des O jeweils objektiv zuzurechnen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg, wenn durch das Verhalten des Täters (1) eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen worden ist, die (2) sich im tatbestandsmäßigen Erfolg realisiert. Ein atypischer Kausalverlauf ist gegeben, wenn dieser so sehr außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung liegt, dass mit ihm vernünftigerweise nicht gerechnet zu werden braucht.A und B haben jeweils mit der Giftgabe eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen. Die jeweilige Gefahr hat sich aber nicht im konkreten Erfolg realisiert. Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist es völlig unwahrscheinlich, dass die Vergiftung des Opfers mit einer an sich unzureichenden Dosis gerade deshalb gelingt, weil unabhängig davon gleichzeitig eine zweite Vergiftung durch jemand anderen erfolgt.
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