Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Objektive Zurechnung
Zusammenwirken zweier für sich betrachtet nicht tödlicher Giftmengen (Atypischer Kausalverlauf)
Zusammenwirken zweier für sich betrachtet nicht tödlicher Giftmengen (Atypischer Kausalverlauf)
19. April 2025
15 Kommentare
4,6 ★ (24.799 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B schütten unabhängig voneinander eine jeweils für sich betrachtet nicht tödlich wirkende Menge Gift in das Getränk des O. O trinkt und stirbt durch die Gesamtmenge des Giftes.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A und B ist der Tod des O jeweils objektiv zuzurechnen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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