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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Mit Knüppeln bewaffnet lauert A dem B auf, um ihn schwer zu misshandeln. R will dies verhindern. Er streckt B vor dem Erreichen des Hinterhalts mit einem Kinnhaken nieder, sodass B vor den vermutlich gravierenderen Angriff des A bewahrt bleibt. B hat heftige Kieferschmerzen.

Einordnung des Falls

Kinnhaken-Fall (Risikoersetzung)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der konkrete Verletzungserfolg ist R objektiv zuzurechnen.

Ja, in der Tat!

Risikoverringerung liegt vor, wenn jemand einen bereits angelegten Kausalverlauf im Umfang der drohenden Schäden für den Betroffenen auf die Weise reduziert, dass er diese in ihrer nachteiligen Wirkung abschwächt, ohne zugleich eine eigenständige, anders gelagerte Gefahr zu setzen. In diesem Fall hat der Täter keine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen.R hat zwar durch das Niederstrecken des B den Angriff des A in seiner schädigenden Wirkung abgeschwächt. Er hat aber mit dem Kinnhaken zugleich eine eigenständige, andersartige Gefahr für B begründet, die sich auch im konkreten Verletzungserfolg, den Kieferschmerzen, realisiert hat (Risikoersetzung).

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