Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Dreipersonenverhältnisse
Direktanspruch des Käufers bei Frachtkauf (§ 421 Abs. 1 S. 2 HGB)
Direktanspruch des Käufers bei Frachtkauf (§ 421 Abs. 1 S. 2 HGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft ein Gemälde an K. K bittet V um den Versand des Bildes. V beauftragt das gewerbliche Transportunternehmen U mit der Überbringung des Gemäldes. Das Gemälde wird während des Transportes zerstört.
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Einordnung des Falls
Direktanspruch des Käufers bei Frachtkauf (§ 421 Abs. 1 S. 2 HGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann K von V erneute Lieferung des Bildes verlangen (§ 433 Abs. 1 BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Muss K an V trotzdem den Kaufpreis bezahlen?
Ja, in der Tat!
3. K kann im Hinblick auf den zu zahlenden Kaufpreis Schadensersatz von V verlangen (§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB).
Nein!
4. V ist durch die Zerstörung des Bildes ein ersatzfähiger Schaden entstanden.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Kann K einen Schadensersatzanspruch gegen U geltend machen?
Ja, in der Tat!
6. Liegt vorliegend ein Fall der Drittschadensliquidation vor?
Nein!
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