Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Eindringen in Wohnung: Ganzer Körper
Eindringen in Wohnung: Ganzer Körper
19. Juli 2025
10 Kommentare
4,8 ★ (24.683 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T bricht die Tür zur Wohnung der O auf und geht hinein, um in Os altem Keller Diebesgut zu verstecken.
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