Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA
mehrere Personen sind zur einer Leistung verpflichtet
mehrere Personen sind zur einer Leistung verpflichtet
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B werden als Gesamtschuldner verurteilt, an C Schadensersatz in Höhe von € 2.000 zu leisten. A möchte den B, der in finanziellen Schwierigkeiten ist, schonen und zahlt die gesamte Summe an C. Später verlangt A von B Zahlung von € 1.000.
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Einordnung des Falls
mehrere Personen sind zur einer Leistung verpflichtet
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A kann von B Zahlung der € 1.000 nach § 426 Abs. 2 BGB verlangen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Innenverhältnis der Gesamtschuldner ist durch die §§ 421 ff. BGB abschließend geregelt. Die §§ 421ff. BGB verdrängen die GoA.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. A kann von B Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, wenn er einen Anspruch auf Aufwendungsersatz hat (§§ 677, 683 S. 1, 670 BGB).
Ja, in der Tat!
4. Indem A die gesamte Schadensersatzsumme gezahlt hat, hat er "ein Geschäft besorgt" (§ 677 BGB).
Ja!
5. Die Zahlung des A stellt ein auch-fremdes Geschäft dar.
Genau, so ist das!
6. A handelte mit Fremdgeschäftsführungswillen.
Ja, in der Tat!
7. Die Geschäftsführung des A war berechtigt (§ 683 S. 1 BGB).
Ja!
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