Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Versuch und Rücktritt: Grob unverständiger Versuch nach § 23 Abs. 3 StGB
Versuch und Rücktritt: Grob unverständiger Versuch nach § 23 Abs. 3 StGB
17. August 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (20.012 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T möchte ihren Mann O vergiften. Dafür nimmt sie Insektengift und sprüht dieses zweimal je eine Sekunde auf das Brot ihres Mannes, welches sie diesem daraufhin gibt. Dieser spuckt das Brot nach dem ersten Biss aufgrund des bitteren Geschmacks aus. Für eine tödliche Wirkung wäre die 100-fache Menge erforderlich gewesen.
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