Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Versuch und Rücktritt: Grob unverständiger Versuch nach § 23 Abs. 3 StGB beim Computerbetrug
Versuch und Rücktritt: Grob unverständiger Versuch nach § 23 Abs. 3 StGB beim Computerbetrug
19. Juli 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T möchte vom Konto seiner Freundin F Geld abheben. Zu diesem Zweck nimmt er seine EC-Karte und versieht diese mit der Kontonummer der F. Dabei übersieht T, dass auch die Geheimzahl der F erforderlich ist, um Geld abzuheben. Am nächsten Tag steckt T die Karte in den Automaten. Da verschiedene Sicherheitsmerkmale nicht mehr mit der Kartennummer übereinstimmen, wird diese eingezogen.
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