Strafrecht

Strafprozessrecht

Das (weitere) Erkenntnisverfahren

Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen – § 101 VII 2

Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen – § 101 VII 2

23. Juni 2025

2 Kommentare

4,8(5.575 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Klassisches Klausurproblem

Vater V wird von seinem Sohn darauf hingewiesen, dass vor dessen Villa seit kurzem ein schwarzer Lieferwagen mit abgedunkelten Scheiben und einer Satellitenschüssel steht. Er denkt, V werde observiert. In diesem Moment hört man draußen quietschende Reifen. Auf Nachfrage des V gibt die Staatsanwaltschaft die Observationsanordnung zu.

Diesen Fall lösen 90,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen – § 101 VII 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. V kann die gerichtliche Überprüfung der Observationsanordnung beantragen

Ja, in der Tat!

§ 101 Abs. 7 S. 2 StPO regelt den – insb. nachträglichen – Rechtsschutz gegen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen. Nach seiner Benachrichtigung über die Maßnahme kann der Betroffene binnen einer Zwei-Wochen-Frist deren sog. gerichtliche Überprüfung beantragen, ohne dass es eines besonderen Feststellungsinteresses bedarf. § 101 Abs. 7 S. 2 StPO ist lex specialis zu den sonstigen nachträglichen Rechtsbehelfen und verdrängt diese in seinem Anwendungsbereich.
Strafrecht-Wissen in 5min testen
Teste mit Jurafuchs kostenlos dein Strafrecht-Wissen in nur 5 Minuten.

2. Der Antrag auf gerichtliche Überprüfung (§ 101 Abs. 7 S. 2 StPO) ist nach hM auch schon vor Erledigung der verdeckten Ermittlungsmaßnahme statthaft.

Ja!

§ 101 Abs. 7 S. 2 StPO hat den Fall vor Augen, dass eine heimliche Ermittlungsmaßnahme naturgemäß erst nach ihrer Erledigung bekannt und angegriffen wird. § 101 Abs. 7 S. 2 StPO ist jedoch nach wohl hM auch dann statthaft, wenn die Maßnahme noch andauert. Denn § 101 Abs. 7 S. 2 StPO spricht ausdrücklich davon, dass Rechtsschutz „auch“ in den Fällen der Erledigung gewährt werde.
Dein digitaler Tutor für Jura
Strafrecht-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Strafrecht-Wissen testen