Strafrecht

Strafprozessrecht

Das Erkenntnisverfahren

Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen – § 101 VII 2

Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen – § 101 VII 2

23. November 2024

4,8(3.679 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Klassisches Klausurproblem

Vater V wird von seinem Sohn darauf hingewiesen, dass vor dessen Villa seit kurzem ein schwarzer Lieferwagen mit abgedunkelten Scheiben und einer Satellitenschüssel steht. Er denkt, V werde observiert. In diesem Moment hört man draußen quietschende Reifen. Auf Nachfrage des V gibt die Staatsanwaltschaft die Observationsanordnung zu.

Diesen Fall lösen 91,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen – § 101 VII 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. V kann die gerichtliche Überprüfung der Observationsanordnung beantragen

Ja, in der Tat!

§ 101 Abs. 7 S. 2 StPO regelt den – insb. nachträglichen – Rechtsschutz gegen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen. Nach seiner Benachrichtigung über die Maßnahme kann der Betroffene binnen einer Zwei-Wochen-Frist deren sog. gerichtliche Überprüfung beantragen, ohne dass es eines besonderen Feststellungsinteresses bedarf. § 101 Abs. 7 S. 2 StPO ist lex specialis zu den sonstigen nachträglichen Rechtsbehelfen und verdrängt diese in seinem Anwendungsbereich.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Der Antrag auf gerichtliche Überprüfung (§ 101 Abs. 7 S. 2 StPO) ist nach hM auch schon vor Erledigung der verdeckten Ermittlungsmaßnahme statthaft.

Ja!

§ 101 Abs. 7 S. 2 StPO hat den Fall vor Augen, dass eine heimliche Ermittlungsmaßnahme naturgemäß erst nach ihrer Erledigung bekannt und angegriffen wird. § 101 Abs. 7 S. 2 StPO ist jedoch nach wohl hM auch dann statthaft, wenn die Maßnahme noch andauert. Denn § 101 Abs. 7 S. 2 StPO spricht ausdrücklich davon, dass Rechtsschutz „auch“ in den Fällen der Erledigung gewährt werde.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen