Strafrecht

Strafprozessrecht

Ermittlungsverfahren 4: Abschluss

Anklageerhebung nach § 170 Abs. 1 StPO

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Anklageerhebung nach § 170 Abs. 1 StPO

18. April 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Staatsanwältin S ermittelt gegen T, der die O umgebracht und die Leiche versteckt hat. T schweigt während der Vernehmung. S fehlt es an Beweisen und sie überlegt, das Verfahren einzustellen. Zeuge Z meldet sich. Er kann T belasten und weiß, wo die Leiche vergraben ist. Dank der neuen Beweise hält S eine Verurteilung für wahrscheinlich.

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