Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
§ 315c Abs. 3 Nr. 2 StGB: Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeits-Kombination
§ 315c Abs. 3 Nr. 2 StGB: Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeits-Kombination
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T trinkt einige Flaschen Bier und macht einen kurzen Spaziergang, um auszunüchtern. Dann fährt er mit seinem Pkw reinen Gewissens durch die Stadt. Aufgrund seiner Alkoholisierung (BAK 1,4‰) überfährt er O. O stirbt.
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Einordnung des Falls
§ 315c Abs. 3 Nr. 2 StGB: Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeits-Kombination
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den objektiven Tatbestand des § 315c Abs. 1 Nr. 1a Var. 1 StGB verwirklicht.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat den subjektiven Tatbestand des § 315c Abs. 1 Nr. 1a Var. 1 StGB verwirklicht.
Nein!
3. T hat den Tatbestand des § 315c Abs. 1 Nr. 1a i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 StGB verwirklicht.
Genau, so ist das!
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