Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
§ 315c Abs. 3 Nr. 2 StGB: Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeits-Kombination
§ 315c Abs. 3 Nr. 2 StGB: Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeits-Kombination
19. August 2025
4,8 ★ (12.848 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T trinkt einige Flaschen Bier und macht einen kurzen Spaziergang, um auszunüchtern. Dann fährt er mit seinem Pkw reinen Gewissens durch die Stadt. Aufgrund seiner Alkoholisierung (BAK 1,4‰) überfährt er O. O stirbt.
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