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Ortsteil im Sinne von § 34 BauGB bei geringer Gebäudedichte?
Sachverhalt
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Ortsteilmerkmal bei willkürlicher Bebauungsstruktur
Rebecca (R), die beste Freundin von Laura und Madita, möchte auf ihrem Grundstück in der Nachbargemeinde N (2.000 Einwohner) auch ein Traumhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. In der näheren Umgebung stehen ohne erkennbare Struktur in willkürlicher Entfernung voneinander 25 Wohngebäude.
Zahlenmäßiges Gewicht als Ortsteilmerkmal – Einordnung einer Außengemeinde
Die kleinen ländlichen Gemeinden M und S (jeweils 5.000 Einwohner) grenzen aneinander an und sind durch eine Straße getrennt. Henri (H) möchte auf seinem Grundstück in M ein Wohnhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Hs Grundstück liegt an der Straße und grenzt unmittelbar an S an. Die nähere Umgebung weist 20 Gebäude auf, darunter mehrere Wohngebäude, eine Kirche und eine Dorfkneipe. Allerdings stehen sämtliche Gebäude auf der anderen Seite der Straße in S.