Öffentliches Recht > Baurecht: Bauplanungsrecht
Festlegung der Innenbereichsgrenze durch Satzung: Grundfall
Fabians (F) Grundstück liegt in der ländlichen Gemeinde G (9.000 Einwohner). Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung weist 21 Gebäude auf, darunter mehrere Wohngebäude, eine Feuerwehr und eine Post. Fs Grundstück grenzt von drei Seiten an Grundstücke mit Wohnbebauung. Am 05.09.2023 erlässt G eine sog. Klarstellungssatzung, wonach die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgelegt werden. Fs Grundstück liegt außerhalb dieser Grenze.
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Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse - Fall 2
Olaf (O) möchte auf seinem Grundstück innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils der Gemeinde B ein Einfamilienhaus errichten. Das Grundstück liegt am Waldrand neben einem Steilhang. Auf dem darüber liegenden Flurstück ragt eine Felswand auf, aus der wiederholt Steinblöcke herausgebrochen und den Steilhang hinunter gerollt sind. Um Os Grundstück abzusichern, wäre ein Schutzzaun unterhalb der Felswand notwendig.
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Ende des Bebauungszusammenhangs: Gemeindegrenze
Die kleinen ländlichen Gemeinden W und K (jeweils 8.000 Einwohner) grenzen aneinander an. Henri (H) möchte auf seinem Grundstück in W ein Wohnhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Hs Grundstück grenzt unmittelbar an K an. Die nähere Umgebung weist 18 Gebäude auf, darunter mehrere Wohngebäude, eine Kirche und einen Einkaufsladen. Allerdings stehen sämtliche Gebäude in K.
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Ende des Bebauungszusammenhangs: Abwandlung
Laura (L) möchte auf ihrem Grundstück in der kleinen ländlichen Gemeinde G (10.000 Einwohner) ein Tiny House errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung stellt einen Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB dar. Zwischen Ls Grundstück und dem zuletzt mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück liegt eine unbebaute Parzelle. Ls Grundstück ist beidseitig in unmittelbarer räumlicher Nähe von bebauten und in Bebauungszusammenhang stehenden Grundstücken umgeben.
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Wiederholung Bebauungszusammenhang: Weniger klarer Fall
Henri (H) möchte auf seinem Grundstück in der kleinen ländlichen Gemeinde G (10.000 Einwohner) sein Traumhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung weist 20 Gebäude auf, darunter mehrere Wohngebäude, eine Synagoge, eine Apotheke und eine Bar. (Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB). Hs Grundstück liegt inmitten der Bebauung. Zu der übrigen Bebauung besteht ein Abstand von 200 Metern. Dazwischen befinden sich lediglich einige Gewächshäuser.
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Wiederholung Bebauungszusammenhang: Weniger klarer Fall
Rebecca (R) möchte auf ihrem Grundstück in der kleinen ländlichen Gemeinde G (10.000 Einwohner) ein Chalet errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung weist 15 Gebäude auf, darunter mehrere Wohngebäude, eine Moschee, eine Feuerwehr sowie eine Bäckerei. Rs Grundstück liegt mit gewissem Abstand inmitten der Bebauung. In südlicher Richtung trennt ein kleiner Sportplatz ihr Grundstück vom nächsten Wohnhaus.
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Wiederholung Bebauungszusammenhang: Klarer Fall
Laura (L) möchte auf ihrem Grundstück in der kleinen ländlichen Gemeinde G (10.000 Einwohner) ihren Alterssitz errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung weist 16 Gebäude auf, darunter mehrere Wohngebäude, eine Kirche, eine Polizeistation sowie eine Metzgerei. Ls Grundstück grenzt von jeder Seite an ein Grundstück mit Wohnbebauung an. Baulücken sind nicht vorhanden.
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Wiederholung Ortsteil: Zahlenmäßiges Gewicht 1
Die kleinen ländlichen Gemeinden M und S (jeweils 5.000 Einwohner) grenzen aneinander an und sind durch eine Straße getrennt. Henri (H) möchte auf seinem Grundstück in M ein Wohnhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Hs Grundstück liegt an der Straße und grenzt unmittelbar an S an. Die nähere Umgebung weist 20 Gebäude auf, darunter mehrere Wohngebäude, eine Kirche und eine Dorfkneipe. Allerdings stehen sämtliche Gebäude auf der anderen Seite der Straße in S.
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Wiederholung Ortsteil: Noch weniger klarer Fall
Rebecca (R), die beste Freundin von Laura und Madita, möchte auf ihrem Grundstück in der Nachbargemeinde N (2.000 Einwohner) auch ein Traumhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. In der näheren Umgebung stehen ohne erkennbare Struktur in willkürlicher Entfernung voneinander 25 Wohngebäude.
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Wiederholung Ortsteil: Weniger klarer Fall
Lauras Freundin Madita (M) möchte auf ihrem Grundstück in der ländlichen Gemeinde H (25.000 Einwohner) auch ein Traumhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung weist fünf Gebäude auf, darunter vier Wohngebäude mit Verkaufsfläche im Erdgeschoss und eine Kirche.
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Wiederholung Ortsteil: Klarer Fall
Laura (L) möchte auf ihrem Grundstück in der kleinen ländlichen Gemeinde G (10.000 Einwohner) ihr Traumhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung weist 16 Gebäude auf, darunter mehrere Wohngebäude, eine Kirche, eine Dorfkneipe sowie eine Bäckerei. Zudem steht neben der Kirche ein Gewächshaus.