grundfall
19. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gauner Gustav hat jahrelang Waren angekauft, die eine Bande von anderen Unternehmen gestohlen hat. A wusste, dass es sich um Diebesgut handelt, und hat die Waren in seinem Warenhandelsgeschäft an nichtsahnende Kunden weiterverkauft. Nun wird Gustav der Prozess gemacht.
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Einordnung des Falls
grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Straftatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) zielt darauf ab, jede Art des Umgangs mit Vermögensgegenständen zu bestrafen, die unmittelbar oder mittelbar aus Straftaten stammen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Strafbar ist die Geldwäsche nur, wenn das Objekt der Geldwäsche ein körperlicher Gegenstand, also eine bewegliche Sache ist.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Strafbarkeit der Geldwäsche (§ 261 StGB) setzt voraus, dass ein Gegenstand betroffen ist, der aus einer strafbaren Vortat herrührt.
Ja!
4. Strafbar ist die Geldwäsche nur, wenn die strafbare Vortat in allen Einzelheiten feststeht.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Strafbar ist die Geldwäsche nur, wenn die betroffenen Vermögensgegenstände unmittelbar aus der rechtswidrigen Vortat stammen.
Nein, das trifft nicht zu!
6. Strafbar ist die Geldwäsche nur, wenn eine der in § 261 StGB genannten Tathandlungen begangen wird.
Ja!
7. Gauner Gustav hat sich der Geldwäsche strafbar gemacht.
Genau, so ist das!
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