Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- /Schuldnermehrheit
Teilschuld - Höhe des Anteils (vertraglich)
Teilschuld - Höhe des Anteils (vertraglich)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um Lieferkosten zu sparen, bestellen die Gärtnerinnen A und B gemeinsam neue Gartenerde. As Anteil beträgt 1000l, Bs Anteil 2000l. Gegenüber Lieferant L machen sie deutlich, dass sie nur in Höhe ihrer jeweiligen Anteile (1/3 und 2/3) an der Erde haften wollen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Teilschuld - Höhe des Anteils (vertraglich)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A und B sind Teilschuldnerinnen im Hinblick auf Ls Kaufpreisforderung (§ 433 Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. L kann von A die Hälfte des Kaufpreises fordern (§ 420 BGB).
Nein!
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