+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Antonietta, Chefin der Bank X, ist mit der Geschäftsentwicklung unzufrieden. Sie ruft Hermine an, Chefin der Bank Y, deren Geschäft ebenfalls lahmt. Antonietta und Hermine vereinbaren, dass Bank X und Bank Y sich ab jetzt zu allen Preisen absprechen, um sich gegenüber anderen Banken einen Vorteil zu verschaffen.

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Einordnung des Falls

Grundfall

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Zum Schutz des Wettbewerbs verbietet das Kartellrecht Verhaltensweisen, die das freie Spiel von Angebot und Nachfrage beschränken.

Ja, in der Tat!

Das Kartellrecht soll das freie Spiel von Angebot und Nachfrage gewährleisten und schützen. Verboten sind deshalb Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken. Die kartellrechtlichen Vorgaben verhindern eine Beschränkung des Wettbewerbs durch private Unternehmen und setzen für alle Beteiligten die gleichen Spielregeln durch.
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2. Sind die Preisabsprachen, die Bank X und Bank Y vereinbart haben, aus Sicht des Kartellrechts problematisch?

Ja!

Das Kartellrecht verbietet Verhaltensweisen, die das freie Spiel von Angebot und Nachfrage beschränken. Verboten sind also Verhaltensweisen, die eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken. Indem Antonietta und Hermine vereinbaren, dass Bank X und Bank Y sich zu allen Preisen absprechen (Preisabsprache), wollen sie sich im Wettbewerb mit allen Banken gegenüber anderen Banken einen Vorteil verschaffen. Das hier ist natürlich ein offensichtlicher Fall. In der Praxis ist es oft weniger eindeutig, ob ein Verhalten aus Sicht des Kartellrechts problematisch ist. Wir bringen Ihnen in dieser Schulung alle wesentlichen Fallkonstellationen bei, damit Sie rechtssicher handeln können.

3. Verstöße gegen des Kartellrechts sind alltäglich und nicht weiter schlimm.

Nein, das ist nicht der Fall!

Bei einem Verstoß gegen das Kartellrecht drohen schwerwiegende Folgen: Für das Unternehmen drohen hohe Bußgelder, aber auch Schadenersatzzahlungen an geschädigte Wettbewerber und Kunden. Hinzu kommen Image-Schäden, die zu einem Verlust von Kunden führen können. Für die Mitarbeiter, die an dem Verstoß gegen das Kartellrecht mitgewirkt haben, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, persönliche Bußgelder sowie im schlimmsten Fall Haftstrafen. Die Gefahren für Unternehmen sind real: Seit Mitte der 1990er Jahre haben sowohl die Anzahl der Kartellverfahren als auch die Höhe der verhängten Bußgelder stark zugenommen. Wir helfen Ihnen mit dieser Schulung, die Risiken zu erkennen und sich rechtskonform zu verhalten.
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