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Bereicherungsabsicht bei Drohung zur Durchsetzung einer Drogenforderung?
einfach
schwer78 % lösen richtig
24. August 2026
28 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T hat O "weiche" Drogen im Wert von € 300 verkauft. O hat jedoch bisher nicht gezahlt. T, der von einem wirksamen Vertrag bei weichen Drogen festens ausgeht, bringt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm das Geld zu übergeben.
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