Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Gerichtszuständigkeit
Sachliche Zuständigkeit für Miet- und Pachtsachen nach § 23 Nr. 2a GVG
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Sachliche Zuständigkeit für Miet- und Pachtsachen nach § 23 Nr. 2a GVG
6. Mai 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V aus Hamburg vermietet M eine Wohnung in Bremen. Als M aus der Wohnung auszieht, entdeckt V schwere Schäden. M weigert sich, die Reparaturkosten in Höhe von €11.000 zu ersetzen. V will Klage erheben.
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