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Gerichtszuständigkeit

Sachliche Zuständigkeit für Miet- und Pachtsachen nach § 23 Nr. 2a GVG

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Sachliche Zuständigkeit für Miet- und Pachtsachen nach § 23 Nr. 2a GVG

6. Mai 2026

10 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

V aus Hamburg vermietet M eine Wohnung in Bremen. Als M aus der Wohnung auszieht, entdeckt V schwere Schäden. M weigert sich, die Reparaturkosten in Höhe von €11.000 zu ersetzen. V will Klage erheben.

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