Compliance
Kartellrechts-Compliance
Wettbewerbswidrige Absprachen
Kartellabsprache, obwohl sich Teilnehmer nicht daran halten?
Kartellabsprache, obwohl sich Teilnehmer nicht daran halten?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Bauunternehmer X, Y und Z bewerben sich regelmäßig für ausgeschriebene Bauprojekte der Stadt B. Sie vereinbaren, dass jeweils abwechselnd ein Unternehmer das günstigste Angebot abgeben solle. Z hält sich jedoch nicht daran und gibt zweimal hintereinander das beste Angebot ab.
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Einordnung des Falls
Kartellabsprache, obwohl sich Teilnehmer nicht daran halten?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Absprache verstößt nur dann gegen das Wettbewerbsrecht, wenn sich die Beteiligten dann auch daran halten.
Nein, das trifft nicht zu!
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