Kartellabsprache, obwohl sich Teilnehmer nicht daran halten?


[...Wird geladen]

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die Bauunternehmer X, Y und Z bewerben sich regelmäßig für ausgeschriebene Bauprojekte der Stadt B. Sie vereinbaren, dass jeweils abwechselnd ein Unternehmer das günstigste Angebot abgeben solle. Z hält sich jedoch nicht daran und gibt zweimal hintereinander das beste Angebot ab.

Einordnung des Falls

Kartellabsprache, obwohl sich Teilnehmer nicht daran halten?

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Eine Absprache verstößt nur dann gegen das Wettbewerbsrecht, wenn sich die Beteiligten dann auch daran halten.

Nein, das trifft nicht zu!

Absprachen bei Ausschreibungen sind genauso verboten wie Preisabsprachen. Als Tathandlung genügt bereits der Abschluss der Vereinbarung. Ausreichend ist, dass die Parteien ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck bringen, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten. Ob Normadressaten die Vereinbarung tatsächlich befolgen oder nicht, ist nicht entscheidend.

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2024