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Strafrecht (Allgemeinbildung Recht)
Mord und Totschlag
Error in persona vel obiecto – Vorsatz nach § 16 StGB („Rose-Rosahl-Fall I“)
Error in persona vel obiecto – Vorsatz nach § 16 StGB („Rose-Rosahl-Fall I“)
17. Juli 2025
7 Kommentare
4,5 ★ (22.063 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Holzhändler R schuldet dem unliebsamen Zimmermann S Geld. R trägt seinem Arbeiter T auf, den S zu erschießen. T legt sich auf die Lauer. In der Dämmerung hält T den Gymnasiasten H für den S und erschießt irrtümlicherweise den H.
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