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Strafrecht (Allgemeinbildung Recht)

Mord und Totschlag

Error in persona vel obiecto – Vorsatz nach § 16 StGB („Rose-Rosahl-Fall I“)

Error in persona vel obiecto – Vorsatz nach § 16 StGB („Rose-Rosahl-Fall I“)

17. Juli 2025

7 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Holzhändler R schuldet dem unliebsamen Zimmermann S Geld. R trägt seinem Arbeiter T auf, den S zu erschießen. T legt sich auf die Lauer. In der Dämmerung hält T den Gymnasiasten H für den S und erschießt irrtümlicherweise den H.

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