Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Praktischer Teil 2: Die Anklageschrift
Abstraktum - Anstiftung (§ 26 StGB)
Abstraktum - Anstiftung (§ 26 StGB)
4. April 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (5.686 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B sind seit Kindheitstagen befreundet. A weiß von Bs Schulden. Deshalb erzählt sie ihr am 15. März 2023, dass ihre Nachbarin N in Saarbrücken €2.000 unter dem Kopfkissen lagere. Das sollte B sich holen, dann wäre sie sie ihre Schulden los. B besucht N am Folgetag und entwendet das Geld.
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Einordnung des Falls
Abstraktum - Anstiftung (§ 26 StGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat sich des vollendeten Diebstahls hinreichend verdächtig gemacht (§ 242 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da A bei der Tatausführung nicht zugegen war, fehlt es ihr gegenüber an einem hinreichenden Tatverdacht für eine Straftat.
Nein!
3. Die Formulierung des Abstraktums ist im Hinblick auf Teilnahmetaten bundeseinheitlich gleich.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
aliciabln
9.10.2024, 18:01:55
Im Berliner Skript werden die Angeschuldigte vor dem Satzteil "werden angeklagt" mit arabischen Ziffern nummeriert und danach erst mit römischen. Wie ist es jetzt richtig? Nach dem Berliner Skript ergibt sich hier: Die 1. A 2. B werden angeklagt, am im I. die Angeschuldigte A ... II. die Angeschuldigte B, die Angeschuldigte A zu dessen ... angestiftet zu haben

Sebastian Schmitt
26.10.2024, 09:55:50
Hallo @[aliciabln](253822), für die An
klageschriftgibt es weitgehend keine (zwingenden) rechtlichen Vorgaben und Richtlinien, im Kern nur § 200 StPO und Nr 110 RiStBV. Dementsprechend gibt es eine Vielzahl lokaler und regionaler Besonderheiten und Abweichungen, die wir weder sämtlich kennen noch in unseren Aufgaben alle abbilden können. Wir weisen darauf in unserer Aufgabe in der Lösung zur dritten Frage auch kurz hin und nennen unsere An
klageschriftbewusst nur ein "Formulierungsbeispiel". Richtig und falsch gibt es dementsprechend oft nicht, sondern nur ein "bei uns üblich" und "bei uns unüblich". Ich würde empfehlen, sich für Prüfungs- und Übungsklausuren an den bei Dir üblichen Gepflogenheiten für die An
klageschriftzu orientieren, die Du selbst am besten kennst oder bei Bedarf bei Deinen AG-Leitern erfragen kannst. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team

vulpes iuris
16.10.2024, 16:10:20
Die eine ist siebZIG, die andere siebZEHN. 🧐 (Altersangaben auf Basis des vorliegenden Bildmaterials geschätzt.)

Wendelin Neubert
24.10.2024, 17:39:13
Manche Menschen altern unterschiedlich @[vulpes iuris](261497). Kein Grund zur Beunruhigung ;) Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team