Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Praktischer Teil 2: Die Anklageschrift
Abstraktum - Anstiftung (§ 26 StGB)
Abstraktum - Anstiftung (§ 26 StGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B sind seit Kindheitstagen befreundet. A weiß von Bs Schulden. Deshalb erzählt sie ihr am 15. März 2023, dass ihre Nachbarin N in Saarbrücken €2.000 unter dem Kopfkissen lagere. Das sollte B sich holen, dann wäre sie sie ihre Schulden los. B besucht N am Folgetag und entwendet das Geld.
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Einordnung des Falls
Abstraktum - Anstiftung (§ 26 StGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat sich des vollendeten Diebstahls hinreichend verdächtig gemacht (§ 242 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da A bei der Tatausführung nicht zugegen war, fehlt es ihr gegenüber an einem hinreichenden Tatverdacht für eine Straftat.
Nein!
3. Die Formulierung des Abstraktums ist im Hinblick auf Teilnahmetaten bundeseinheitlich gleich.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
aliciabln
9.10.2024, 18:01:55
Im Berliner Skript werden die Angeschuldigte vor dem Satzteil "werden angeklagt" mit arabischen Ziffern nummeriert und danach erst mit römischen. Wie ist es jetzt richtig? Nach dem Berliner Skript ergibt sich hier: Die 1. A 2. B werden angeklagt, am im I. die Angeschuldigte A ... II. die Angeschuldigte B, die Angeschuldigte A zu dessen ... angestiftet zu haben