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Konfrontation mit fremden Meinungen im sachlichen Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit
Sachverhalt
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Konfrontation mit staatlichen Meinungsäußerungen als Aspekt der negativen Meinungsfreiheit
Als Zeichen gegen Homophobie und für LGBTQ-Rechte hisst die Stadt Berlin an öffentlichen Gebäuden die Regenbogenflagge. Bürgerin C findet die dadurch zum Ausdruck gebrachte "Meinungsdiktatur" unerhört und will von staatlicher Seite nicht mit derartigen Meinungen belästigt werden.