Versuch der Erfolgsqualifikation 2
12. April 2025
5 Kommentare
4,7 ★ (15.394 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T möchte O verprügeln und ihm eine Gabel in die Augen stechen, wobei er beabsichtigt, dass O erblindet. Nachdem T auf O eingeprügelt hat und gerade mit der Gabel zustechen möchte, kommt eine dritte Person. T flieht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch einer schweren Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Täter kann auch die Erfolgsqualifikation versuchen.
Ja!
3. Auch ein Versuch des § 226 Abs. 2 StGB ist möglich.
Genau, so ist das!
4. T hat „Tatentschluss“ bezüglich einer schweren Körperverletzung.
Ja, in der Tat!
5. T hat dadurch, dass er gerade zustechen wollte, „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!