Versuch der Erfolgsqualifikation 2

22. November 2024

4,7(11.772 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Klassisches Klausurproblem

T möchte O verprügeln und ihm eine Gabel in die Augen stechen, wobei er beabsichtigt, dass O erblindet. Nachdem T auf O eingeprügelt hat und gerade mit der Gabel zustechen möchte, kommt eine dritte Person. T flieht.

Diesen Fall lösen 98,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Versuch der Erfolgsqualifikation 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Versuch einer schweren Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 StGB) ist strafbar.

Ja, in der Tat!

Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt (§ 23 Abs. 1 StGB). Die absichtliche schwere Körperverletzung wird mit mindestens drei Jahren bestraft (§ 226 Abs. 2 StGB).
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Der Täter kann auch die Erfolgsqualifikation versuchen.

Ja!

Eine Erfolgsqualifikation ist auch vorsätzlich möglich. Bei einer Erfolgsqualifikation ist mindestens Fahrlässigkeit erforderlich (§ 18 StGB), sodass Vorsatz ebenfalls möglich ist. Bei § 226 Abs. 2 StGB ist ausdrücklich auch Absicht und Wissen erforderlich. Ein Versuch ist daher möglich.

3. Auch ein Versuch des § 226 Abs. 2 StGB ist möglich.

Genau, so ist das!

Nach herrschender Meinung kann der Täter nicht nur § 226 Abs. 1 StGB versuchen, sondern auch § 226 Abs. 2 StGB. Ein Versuch unterfällt auch nicht immer § 226 Abs. 2 StGB, da der Eventualvorsatz nicht von § 226 Abs. 2 StGB erfasst wird.

4. T hat „Tatentschluss“ bezüglich einer schweren Körperverletzung.

Ja, in der Tat!

Tatentschluss ist der subjektive Tatbestand des Versuchs. Er umfasst den auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale gerichteten Vorsatz sowie sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale. Der Täter hat Tatentschluss, wenn er endgültig entschlossen ist, den Deliktstatbestand zu verwirklichen. Dabei wird zur bloßen Tatgeneigtheit abgegrenzt. T hat die Absicht, dass O durch seine Körperverletzung das Sehvermögen auf beiden Augen verliert. Er hat daher Tatentschluss bezüglich der schweren Körperverletzung (§ 226 Abs. 2 StGB i.V.m. § 226 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB).

5. T hat dadurch, dass er gerade zustechen wollte, „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.

Ja!

Das objektive Tatbestandselement des Versuchs liegt im unmittelbaren Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung (§ 22 StGB). Das unmittelbare Ansetzen liegt vor, wenn der Täter subjektiv die Schwelle des „Jetzt-geht-es-los“ überschreitet und objektiv – unter Zugrundelegung seiner Vorstellung – Handlungen vornimmt, die bei ungestörtem Fortgang ohne wesentliche Zwischenschritte zur Tatbestandsverwirklichung führen oder mit ihr in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen. T wollte gerade auf die Augen des O einstechen. Ein unmittelbares Ansetzen liegt daher vor.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FL

Florian

5.7.2024, 14:57:57

Die Aufgabe doppelte sich bei mir mit der vorherigen

TOB

Tobias

7.8.2024, 17:31:47

Zuerst 226 I // dann

226 II


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen