Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Versuch der Erfolgsqualifikation - Unmittelbares Ansetzen
Versuch der Erfolgsqualifikation - Unmittelbares Ansetzen
12. April 2025
5 Kommentare
4,7 ★ (20.045 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T möchte O zunächst verprügeln und ihr im Anschluss daran dann eine Gabel in die Augen stechen, wobei T beabsichtigt, dass O erblindet. Während T auf O einprügelt, kommt ein Dritter, sodass T flieht.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch einer schweren Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Täter kann auch eine Erfolgsqualifikation versuchen.
Ja!
3. Auch ein Versuch des § 226 Abs. 2 StGB ist möglich.
Genau, so ist das!
4. T hat „Tatentschluss“ bezüglich einer schweren Körperverletzung.
Ja, in der Tat!
5. T hat dadurch, dass sie auf O einprügelte, „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.
Nein!
6. T hat dadurch unmittelbar angesetzt, dass sie den Tatbestand des Grunddelikts bereits verwirklicht hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
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