Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Umfang des Bereicherungsanspruchs

Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB: Bezahlung eigener Verbindlichkeiten

Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB: Bezahlung eigener Verbindlichkeiten

29. März 2025

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

entreicherung

V ist knapp bei Kasse. Um eine Rechnung zu tilgen, die sie sonst nicht bezahlen könnte, verkauft V ihren Computer an K. Damit begleicht sie ihre offene Rechnung. Später ficht K den Kaufvertrag wirksam an und verlangt die gezahlten €1.500 heraus. V wendet ein, das Geld sei weg.

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