Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Rechtfertigungsgründe
Interessenabwägung: Kein Leben gegen Leben
Interessenabwägung: Kein Leben gegen Leben
5. April 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Ein mit 15 Passagieren besetztes Flugzeug ist defekt und droht, auf die Münchner Allianz Arena zu stürzen. Dort befinden sich gerade 100.000 Besucher. Nur durch den Abschuss des Flugzeuges konnten die Besucher gerettet werden. Alle Insassen starben durch den Abschuss.
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Einordnung des Falls
Interessenabwägung: Kein Leben gegen Leben
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Tod der Stadionbesucher ist nicht anders abwendbar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Notstandshandlung setzt sich aus der Nicht-anders-Abwendbarkeit und der Angemessenheit zusammen.
Nein!
3. Im Rahmen der Interessenabwägung spielt lediglich das Rangverhältnis der Rechtsgüter eine Rolle.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Durch den Abschuss werden zwar 15 Menschen getötet, jedoch können 100.000 Menschen gerettet werden. Damit war der Abschuss interessengerecht.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Da die Gefahr von dem Flugzeug ausging, war der Abschuss ausnahmsweise doch interessengerecht.
Nein!
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