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Unzumutbarkeit ohne Abmahnung (§ 282 BGB)
Unzumutbarkeit ohne Abmahnung (§ 282 BGB)
23. August 2025
16 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A beauftragt M, in ihrer Wohnung Parkett zu verlegen. Noch bevor M anfängt zu arbeiten, belästigt und beleidigt M den Ehemann (E) der A mit einer Reihe anzüglicher Kommentare. A geht dazwischen und wirft M raus. Sie beauftragt Parkettlegerin P, die €500 mehr verlangt.
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