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Einführungsfall: Geburtstagsfeier (frustrierte Aufwendungen, § 284 BGB)
Einführungsfall: Geburtstagsfeier (frustrierte Aufwendungen, § 284 BGB)
26. August 2025
18 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
L mietet zu seinem 30. Geburtstag Vs größten Saal für €500. L verschickt für €700 Einladungen an seine 300 Gäste. Statt Geschenken bittet er um gute Laune. V überbucht den Saal versehentlich und sagt L deshalb kurzfristig ab. Mangels Ersatzort fällt der Geburtstag aus.
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