Anspruch auf Polizeischutz? (VG Berlin, Beschl. v. 11.02.2021)

2. September 2025

10 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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E ist Eigentümerin eines besetzten Gebäudes. Das Bezirksamt gab ihr auf, den Brandschutz durch einen Sachverständigen S überprüfen zu lassen. E bat um Polizeischutz wegen drohender Angriffe seitens der Bewohner. Der Polizeipräsident lehnte dies ab. E ersucht Eilrechtsschutz. Hinweis: Sowohl die Polizei als auch das Bezirksamt handeln für das Land Berlin. Antragsgegner ist das Land Berlin.

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