Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Erlöschen des Schuldverhältnisses
Leistung an Erfüllung statt - Mangel beim hingegebenen Gegenstand
Leistung an Erfüllung statt - Mangel beim hingegebenen Gegenstand
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K schuldet V €700. Da er kein Geld hat, bietet K dem V stattdessen seinen angeblich unfallfreien Roller (Wert: €800) an. V nimmt das Angebot an. Später zeigt sich, dass der Roller - wie K wusste - schon mal einen Unfall hatte und deshalb nur €400 wert ist. V will den Roller nicht mehr.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Leistung an Erfüllung statt - Mangel beim hingegebenen Gegenstand
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Besteht Vs ursprüngliche Forderung noch, nachdem er den Roller an Erfüllung statt angenommen hat?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Trägt der Gläubiger bei der Leistung an Erfüllung statt das Risiko, dass der hingegebene Gegenstand mangelhaft ist (§ 365 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Wenn V zurücktreten darf und den Roller zurückgibt, erhält er dann im Gegenzug die €800, die der Roller mangelfrei wert gewesen wäre?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.