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PayPal-Käuferschutz und nochmaliger Kaufpreiszahlungsanspruch des Verkäufers
PayPal-Käuferschutz und nochmaliger Kaufpreiszahlungsanspruch des Verkäufers
6. Juli 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Unternehmer K kauft von V auf eBay ein Smartphone. K bezahlt wie vereinbart über den Zahlungsdienst PayPal. V versendet das Päckchen wie vereinbart. Es kommt bei K nicht an. PayPal bucht den gezahlten Kaufpreis an K zurück ("Käuferschutzverfahren"). V verlangt von K erneut Kaufpreiszahlung.
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Einordnung des Falls
PayPal-Käuferschutz und nochmaliger Kaufpreiszahlungsanspruch des Verkäufers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V und K haben einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen (§ 433 BGB).
Ja, in der Tat!
2. Die Vereinbarung, den Kaufpreis über PayPal zu zahlen, stellt eine bei Abschluss des Kaufvertrags getroffene Nebenabrede dar.
Ja!
3. V und K haben bei Vertragsschluss stillschweigend vereinbart, dass im Fall der Rückbuchung durch PayPal die Erfüllungswirkung der Kaufpreiszahlung rückwirkend entfällt (auflösende Bedingung, § 158 Abs. 2, 159 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. V und K haben bei Vertragsschluss stillschweigend vereinbart, dass im Fall der Rückbuchung durch PayPal der Kaufpreisanspruch wiederbegründet wird (§ 311 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
5. K hat den Anspruch des V auf Kaufpreiszahlung erst erfüllt, wenn der Betrag vom Paypal-Konto des V auf Vs Bankkonto weiterüberwiesen und gutgeschrieben ist.
Nein!
6. Der Kaufpreiszahlungsanspruch des V ist wegen Unmöglichkeit der Leistung (§ 275 Abs. 1 BGB) erloschen (§ 326 Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Die Annahme einer stillschweigend vereinbarten Wiederbegründung widerspricht den berechtigten Erwartungen des Käufers an die Wirksamkeit des Käuferschutzverfahrens.
Nein, das trifft nicht zu!
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