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Öffentliche Äußerungen zur Kaufsache – Haftung von Verkäufer und Makler?

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Öffentliche Äußerungen zur Kaufsache – Haftung von Verkäufer und Makler?

7. Mai 2026

24 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V verkauft und übergibt ihr Grundstück unter Haftungsausschluss an K. V weiß, dass K Pferde hält. Im Exposé von Vs Maklerin M heißt es: „Die Errichtung von Pferdeboxen ist genehmigt.“ Laut Vertrag „gehören Genehmigungen nicht zur vereinbarten Beschaffenheit“. V weiß, dass Boxen weder genehmigt noch genehmigungsfähig sind.

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Sachmangel beim Pferdekauf („Ein Pferd ist kein Gebrauchtwagen“)

K kauft von B ein Reitpferd – ohne Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit. Später stellt sich heraus, dass das Pferd eine Rippenverletzung aufweist, die jedoch vollständig und folgenlos ausgeheilt und das Pferd nunmehr klinisch unauffällig ist. K erklärt B den Rücktritt und verlangt von ihm die Rückzahlung des bezahlten Kaufpreises.

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