Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Fahrlässiger Falscheid..., § 161 StGB
§ 161 StGB: Sorgfaltspflichten im gerichtlichen Verfahren
§ 161 StGB: Sorgfaltspflichten im gerichtlichen Verfahren
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zeugin Z ist aufgrund des hübschen Staatsanwalts S bei ihrer Aussage sehr nervös und konzentriert sich primär darauf, attraktiv und intelligent zu wirken. Infolgedessen verwechselt sie die Wochentage und gibt so ein falsches Alibi. Ihr Aussage wird vereidigt.
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Einordnung des Falls
§ 161 StGB: Sorgfaltspflichten im gerichtlichen Verfahren
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. § 161 Abs. 1 StGB bestraft die fahrlässige Begehung der §§ 153 bis 156 StGB.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da Z sich in ihrer Vernehmung nicht ausreichend auf ihre Aussage konzentriert, handelt sie fahrlässig.
Genau, so ist das!
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