konkludente Einwilligung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 12-jährige K will ihr Trampolin für €100 verkaufen. Um sie dabei zu unterstützen, erzählen Ks Eltern E dies Nachbarn N, der nach einem solchen Trampolin sucht. Am nächsten Tag trifft N die K vor dem Haus. Sie vereinbaren, dass N das Trampolin für €100 bekommen soll.
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Einordnung des Falls
konkludente Einwilligung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Kaufvertrag über das Trampolin ist für K lediglich rechtlich vorteilhaft (§ 107 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die E haben in den Kaufvertrag über das Trampolin eingewilligt.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Elisabeth F.
24.4.2022, 22:02:26
Ich finde den Fall nicht ganz klar formuliert. Dass die Eltern dem Nachbar erzählen,dass ihre Tochter das Trampolin verkaufen will kann man doch nicht gleichzeitig auch als Einwilligung in dieses Vorhaben sehen?! Die Eltern könnten das ja auch aus anderen Gründen erzählt haben! Davon steht nichts im Fall und man darf es nicht einfach annehmen-aber dann darf ich ohne weiteren Kontext doch auch nicht einfach annehmen, dass sie einverstanden sind,oder?
Lukas_Mengestu
26.4.2022, 18:10:49
Vielen Dank für den Hinweis, Elisabeth. Wir haben im Fall nun klargestellt, dass die Eltern das Vorhaben unterstützen. Damit sollte es nun eindeutig sein :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
felixrubi
15.11.2022, 09:20:23
Die Formulierung ist immer noch ungenau. Bloß weil die E das Vorhaben unterstützen, ist für mich daraus kein Einverständnis ersichtlich.
julius.frotscher
19.10.2024, 23:33:59
Verstehe ich es richtig das die Details des Vertrages, so etwa der Kaufpreis von 100€ irrelevant sind für die Einwilligung? Die Eltern müssen lediglich eingewilligt haben, dass ihre Tochter dem Nachbarn das Trampolin verkauft, welche Konditionen die zwei dann aushandeln sind irrelevant und benötigen nicht zusätzlicher Zustimmung der Eltern? Und für den Fall das etwas absurdes rausgekommen wöre (z.B. Kind verkauf das Trampolin welches 100€ wert ist für ein Eis) hätten die Eltern in diesem Fall eine möglichkeit den Vertrag anzufechten?
benjaminmeister
12.11.2024, 16:54:15
Ich würde mich hier, gerade für die Klausuren im Studium, nicht so sehr an diesem mageren Sachverhalt aufhalten. Genau genommen kommt man aber, da es sich bei der Einwilligung um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, sehr weit wenn man einfach nach dem
objektiven Empfängerhorizont(§§ 133, 157 BGB) die Einwilligung konsequent auslegt. Hier könnte man eben aus Sicht eines objektiven Empfängers gerade nicht annehmen, dass die Einwilligung der Eltern zu jeglichem Geschäft rund um das Trampolin erteilt wird, sondern nur zu einem, bei dem auch ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis besteht. Frei nach § 133 BGB, nach dem gerade nicht am bloßen Wortlaut gehaftet werden darf 😉