konkludente Einwilligung

23. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die 12-jährige K will ihr Trampolin für €100 verkaufen. Um sie dabei zu unterstützen, erzählen Ks Eltern E dies Nachbarn N, der nach einem solchen Trampolin sucht. Am nächsten Tag trifft N die K vor dem Haus. Sie vereinbaren, dass N das Trampolin für €100 bekommen soll.

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Einordnung des Falls

konkludente Einwilligung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Kaufvertrag über das Trampolin ist für K lediglich rechtlich vorteilhaft (§ 107 BGB).

Nein, das ist nicht der Fall!

Lediglich rechtlich vorteilhaft (§ 107 BGB) ist ein Rechtsgeschäft dann, wenn es die Rechtsstellung des Minderjährigen ausschließlich verbessert. Dies wiederum ist der Fall, wenn durch das Rechtsgeschäft ausschließlich persönliche Rechte begründet oder persönliche Pflichten aufgehoben werden. Der Kaufvertrag begründet für K die Verpflichtung, das Trampolin an N zu übereignen. Damit ist er für sie rechtlich nachteilig.
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2. Die E haben in den Kaufvertrag über das Trampolin eingewilligt.

Ja, in der Tat!

Eine Einwilligung ist die vorherige Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu einer Willenserklärung des Minderjährigen (§ 183 BGB). Sie kann sowohl dem einen als dem anderen Teil gegenüber erklärt werden (§ 182 Abs. 1 BGB). Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, welche auch konkludent abgegeben werden kann. Indem Ks Eltern N erzählten, dass K ihr Trampolin verkaufen möchte, haben sie gegenüber N konkludent in den Abschluss des Kaufvertrags durch K eingewilligt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

EF

Elisabeth F.

24.4.2022, 22:02:26

Ich finde den Fall nicht ganz klar formuliert. Dass die Eltern dem Nachbar erzählen,dass ihre Tochter das Trampolin verkaufen will kann man doch nicht gleichzeitig auch als Einwilligung in dieses Vorhaben sehen?! Die Eltern könnten das ja auch aus anderen Gründen erzählt haben! Davon steht nichts im Fall und man darf es nicht einfach annehmen-aber dann darf ich ohne weiteren Kontext doch auch nicht einfach annehmen, dass sie einverstanden sind,oder?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

26.4.2022, 18:10:49

Vielen Dank für den Hinweis, Elisabeth. Wir haben im Fall nun klargestellt, dass die Eltern das Vorhaben unterstützen. Damit sollte es nun eindeutig sein :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

felixrubi

felixrubi

15.11.2022, 09:20:23

Die Formulierung ist immer noch ungenau. Bloß weil die E das Vorhaben unterstützen, ist für mich daraus kein Einverständnis ersichtlich.

JUL

julius.frotscher

19.10.2024, 23:33:59

Verstehe ich es richtig das die Details des Vertrages, so etwa der Kaufpreis von 100€ irrelevant sind für die Einwilligung? Die Eltern müssen lediglich eingewilligt haben, dass ihre Tochter dem Nachbarn das Trampolin verkauft, welche Konditionen die zwei dann aushandeln sind irrelevant und benötigen nicht zusätzlicher Zustimmung der Eltern? Und für den Fall das etwas absurdes rausgekommen wöre (z.B. Kind verkauf das Trampolin welches 100€ wert ist für ein Eis) hätten die Eltern in diesem Fall eine möglichkeit den Vertrag anzufechten?

BEN

benjaminmeister

12.11.2024, 16:54:15

Ich würde mich hier, gerade für die Klausuren im Studium, nicht so sehr an diesem mageren Sachverhalt aufhalten. Genau genommen kommt man aber, da es sich bei der Einwilligung um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, sehr weit wenn man einfach nach dem

objektiven Empfängerhorizont

(§§ 133, 157 BGB) die Einwilligung konsequent auslegt. Hier könnte man eben aus Sicht eines objektiven Empfängers gerade nicht annehmen, dass die Einwilligung der Eltern zu jeglichem Geschäft rund um das Trampolin erteilt wird, sondern nur zu einem, bei dem auch ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis besteht. Frei nach § 133 BGB, nach dem gerade nicht am bloßen Wortlaut gehaftet werden darf 😉


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