Jurafuchs

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Schwere Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB) – Erheblichkeit einer dauerhaften Entstellung durch kleinere Narbe

einfach
schwer64 % lösen richtig
9. Juli 2026
19 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
T greift O mit einem Messer an. O behält davon eine 12 cm lange, 4 mm breite und blassrötliche, leicht wulstförmige Narbe zurück, die vom linken Ohrläppchen zum Kehlkopf verläuft.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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