Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
Eindringen: Betreten gegen den Willen – Hausrechtsinhaber hat keine Kenntnis
Eindringen: Betreten gegen den Willen – Hausrechtsinhaber hat keine Kenntnis
17. August 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Während der O seinen Sohn vom Kindergarten abholt, betritt T Os gemietete Wohnung durch die offen stehende Terrassentür.
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