Fehlschlag Unterlassen 11

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T geht mit seinem Sohn S rudern. S fällt ins Wasser, schwimmt aber sofort ans Ufer. T erkennt, dass S eine Erkältung bekommt, wenn er ihm nicht sofort aus dem Wasser hilft. Kurz darauf hilft ein anderer Ruderer S aus dem Wasser. T überlegt, ob er S mit dem Ruder wieder ins Wasser holt, weil ihm die Erkältung als Denkzettel stehen würde. Dabei würde er aber das Risiko billigend in Kauf nehmen, S zu töten. Er versucht es nicht.

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Einordnung des Falls

Fehlschlag Unterlassen 11

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Ein Fehlschlag der versuchten Körperverletzung liegt nach jeder Meinung vor.

Nein, das ist nicht der Fall!

Ein Versuch gilt dann als fehlgeschlagen, wenn der Täter glaubt, dass er den Erfolg nicht mehr herbeiführen kann, ohne eine völlig neue Kausalkette in Gang zu setzen.Geht man davon aus, dass Handlungsmöglichkeiten beachtlich sind, kommt das Problem hinzu, dass T durch die Handlungsmöglichkeit zugleich einen versuchten Totschlag oder Mord verwirklichen würde, sodass diese qualitativ schwerer als die ursprüngliche versuchte Körperverletzung wiegen würden. Aber auch beim Begehungsdelikt sind Handlungsalternativen berücksichtigungsfähig, die ein schwereres Delikt (mit)verwirklichen würden, sodass beim Unterlassen nichts anderes gelten kann. Dementsprechend kommt es auf die grundsätzliche Frage an, ob man Handlungsalternativen berücksichtigen kann.
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