Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Abgrenzung beendeter oder unbeendeter Versuch
Abgrenzung beendeter oder unbeendeter Versuch
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A schlägt wiederholt das Kind seiner Freundin T, weil dieses nicht aufhört zu schreien. T erkennt, dass ihr Kind lebensbedrohlich verletzt ist, ruft aber erst am nächsten Tag den Notarzt. Dieser rettet das Kind.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abgrenzung beendeter oder unbeendeter Versuch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach dem BGH war die Unterlassungstat für T bereits fehlgeschlagen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt für T ein beendeter Versuch vor.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.