Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Gefälschter Bierdeckel (Parallelwertung in der Laiensphäre)
Gefälschter Bierdeckel (Parallelwertung in der Laiensphäre)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In der Stammkneipe des A ist es üblich, dass die Kellner jedes getrunkene Bier mit einem Kugelschreiberstrich auf dem Bierdeckel "dokumentieren". Mit dem Fingernagel kratzt A ein paar dieser Striche weg, damit er weniger zahlen muss. In der Hauptverhandlung erklärt A, er habe nicht gewusst, dass ein Bierdeckel eine Urkunde (§ 267 StGB) sei.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gefälschter Bierdeckel (Parallelwertung in der Laiensphäre)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hatte Vorsatz bzgl. einer Urkundenfälschung (§ 267 StGB).
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
le.dorian
30.1.2022, 23:14:03
In der Vorlesung wurde mir erzählt beim gleichen SV , dass dies eben keine vorsätzliche Tat ist, da eben ein Laie nicht erkennt dass eine Bierdeckel eine Urkunde ist?
Victor
31.1.2022, 12:33:24
Finde ich schwer zu vertreten. Der Laie muss nicht genau wissen, dass der Bierdeckel eine Urkunde ist. Es bedarf vielmehr der Parallelwertung in der Laienssphäre. Dabei wird auch einem Laien bewusst sein, dass der Bierdeckel entscheidende Abrechnungsgrundlage ist und ein „Striche wegmachen“ die Aussagekraft verändert. Daher halte ich im Einklang mit der Lösung auch beim Laien den
Vorsatzfür gegeben.
Pilea
22.11.2022, 08:02:03
Man kann ja darauf abstellen, ob es dem Täter genau darauf ankam, die Aussagekraft der Striche zu ändern. Bei uns wurde der Fall gebildet als 1. Person möchte damit genau weniger bezahlen =
Parallelwertung in der Laiensphärerichtig erfolgt,
Vorsatz(+); 2. Person kommt aus anderer Kultur und kann nicht erkennen, dass die Striche mit dem Biertrinken zusammenhängen, kratzt zB aus Langeweile die Striche ab =
Vorsatz(-).
lennart20
27.2.2023, 14:49:03
Es wäre noch gut hinzuweisen, dass dieses Problem weiter innerhalb der Schuld in Form eines Verbotsirrtums nach §17 StGB diskutiert werden sollte.
Lukas_Mengestu
1.3.2023, 11:18:33
Lieben Dank für den Hinweis, Lennart. Das haben wir mit aufgenommen :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team