Absolutes Fixgeschäft (Hochzeit)

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

B und V haben sich versöhnt und wollen doch heiraten. V kauft für die am 3. Oktober stattfindende Hochzeit bei Blumenhändler H herbstliche Blumendeko. H hat sich im vereinbarten Datum vertan und liefert die Dekoration erst am 4. Oktober. V weigert sich, zu zahlen.

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Einordnung des Falls

Absolutes Fixgeschäft (Hochzeit)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Hs Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises ist entstanden (§ 433 Abs. 2 BGB).

Ja, in der Tat!

Bei Abschluss eines Kaufvertrages ist der Käufer verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu entrichten (§ 433 Abs. 1 BGB). V und H haben einen Kaufvertrag über den Blumenschmuck abgeschlossen.
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2. Sofern Hs eigene Leistungspflicht durch Unmöglichkeit ausgeschlossen ist (§ 275 Abs. 1 BGB), ist Hs Anspruch auf den Kaufpreis ebenfalls erloschen (§ 326 Abs. 1 S. 1 BGB).

Ja!

Wenn der Schuldner nach § 275 Abs. 1 BGB nicht mehr zu leisten braucht, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung (§ 326 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB).Sofern durch die verspätete Lieferung Unmöglichkeit eingetreten ist, ist V somit nicht verpflichtet zu zahlen.Ist in der Klausur also nach dem Zahlungsanspruch des H gefragt, so prüft man an dieser Stelle inzident das Schicksal von Vs Anspruch auf Übergabe und Übereignung (§ 433 Abs. 1 BGB).

3. Sobald ein Schuldner seine Leistung verspätet erbringt, tritt Unmöglichkeit ein.

Nein, das ist nicht der Fall!

Unmöglichkeit liegt vor, wenn der Leistungspflicht ein dauerhaftes und unüberwindbares Hindernis entgegensteht. Die bloß verspätete Leistung stellt grundsätzlich kein solches Hindernis dar. Anders ist dies ausnahmsweise im Falle eines absoluten Fixgeschäftes. Ein solches liegt vor, wenn die Leistungszeit derart wichtig ist, dass die Leistung nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, danach aber überhaupt nicht mehr erbracht werden kann. Bei der Annahme eines absoluten Fixgeschäftes ist mit Rücksicht auf die Interessen der Parteien große Zurückhaltung geboten, da ihnen häufig an einer wenn auch verspäteten Durchführung des Vertrags gelegen ist.

4. Bei der Vereinbarung über die Lieferung des Blumenschmuckes handelte es sich um ein absolutes Fixgeschäft.

Ja, in der Tat!

Ob ein absolutes Fixgeschäft vorliegt, ist durch Auslegung der Vereinbarung der Parteien zu ermitteln (§§ 133, 157 BGB). Anhaltspunkte ergeben sich dabei aus der Natur der geschuldeten Leistung und dem Inhalt des Schuldverhältnisses. Für den Schuldner muss erkennbar sein, dass die Leistung für den Gläubiger nur dann sinnvoll verwendbar ist, wenn sie zum festgelegten Zeitpunkt erfolgt.V bestellt die Blumendeko für ihren Hochzeitstag. Dass dieser Zweck durch eine verspätete Lieferung nicht erreicht werden kann, ist für H auch ersichtlich.

5. H ist am 4.10. noch verpflichtet, den Blumenschmuck an V zu übergeben und zu übereignen.

Nein!

Liegt ein absolutes Fixgeschäft vor, so ist bei verspäteter Leistung die Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen (§ 275 Abs. 1 BGB).H und V hatten ein absolutes Fixgeschäft geschlossen. Da H die Dekoration nicht am Hochzeitstag geliefert hat, ist seine Leistungspflicht aufgrund von Unmöglichkeit erloschen.

6. H hat dennoch einen Anspruch auf Zahlung des geschuldeten Kaufpreises (§ 433 Abs. 2 BGB).

Nein, das ist nicht der Fall!

Wenn der Schuldner nach § 275 Abs. 1 BGB nicht mehr zu leisten braucht, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung (§ 326 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB).Da Hs eigene Pflicht zur Übergabe und Übereignung der Dekoration durch Unmöglichkeit erloschen ist, ist gleichsam sein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises erloschen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Pilea

Pilea

4.2.2023, 11:07:58

Super hilfreich, wenn man mit leichteren Normalfällen anfängt! In der slide "H ist am 4.10. .." ist im letzten 'erloschen' ein S zu viel.

RUBI

Rubinho

28.8.2023, 20:13:21

Bei einem Brautstrauß würde ich auch von einem absoluten

Fixgeschäft

ausgehen. Bei „Herbstblumen“ wäre ich ggf vorsichtig mit einem absoluten

Fixgeschäft

bzw. würde zum relativen

Fixgeschäft

abgrenzen. Herbstblumen könnte der B ja ggf auch noch nach der Hochzeit nutzen.

Pilea

Pilea

28.8.2023, 21:45:42

Ich denke, die Art und vor allem Menge an Blumen die geläufigerweise als Hochzeitsdeko verkauft werden, legen schon eher ein

absolutes Fixgeschäft

nahe.

Niklas3461

Niklas3461

6.10.2023, 13:28:54

Hier würde ich mir aber nich eine Erklärung zur Abgrenzung wünschen.

Wendelin Neubert

Wendelin Neubert

16.8.2024, 16:59:02

@[Niklas3461](215434) im Fall nehmen wir doch eine Maßstabsbildung vor, die Dir eine Abgrenzung im Einzelfall ermöglicht: Ob ein

absolutes Fixgeschäft

vorliegt, ist durch Auslegung der Vereinbarung der Parteien zu ermitteln (§§ 133, 157 BGB). Anhaltspunkte ergeben sich dabei aus der Natur der geschuldeten Leistung und dem Inhalt des Schuldverhältnisses. Für den Schuldner muss erkennbar sein, dass die Leistung für den Gläubiger nur dann sinnvoll verwendbar ist, wenn sie zum festgelegten Zeitpunkt erfolgt. Wenn man bei einem Blumenladen eine Blumendekoration für eine Hochzeit kauft, ist für den Schuldner – den Blumenladen – ohne Zweifel erkennbar, dass die Blumendeko für die Hochzeit nach der Hochzeit nicht mehr sinnvoll verwendbar ist. Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team

Dogu

Dogu

4.7.2024, 15:57:47

Beim Hochzeitsanzug wird in der Lösung das Gegenteil behauptet, weil man diesen ja auch noch nach dem Termin nutzen könnte. Wieso ist der Blumenschmuck nach der Hochzeit nicht mehr als solcher zu nutzen? Das sind mE gleichgelagerter Sachverhalte. Beide Gegenstände werden für die Hochzeit bestellt.

QUAR

Quarklo

13.7.2024, 20:54:46

Die Blumen sind im Gegensatz zu einem Anzug verderblich

MaxRaspody

MaxRaspody

5.8.2024, 19:23:03

außerdem geht es bei dem fall zum anzug um einen anzug, den ein gast trägt. ein solcher wird nach der verkehrsauffassung auch noch zu anderen anlässen wie etwa einer weiteren hochzeit getragen

Dogu

Dogu

5.8.2024, 20:35:30

Der Anzug des Bräutigams wird im Regelfall auch mehrfach getragen (Nahbereichsempirie).

Dogu

Dogu

5.8.2024, 20:36:29

Blumenschmuck verdirbt nicht sofort nach der Hochzeit.

QUAR

Quarklo

6.8.2024, 00:58:13

Blumenschmuck verdirbt erfahrungsgemäß nach spätestens einer Woche. Die wenigsten Leute werden in diesem Zeitraum gleich zweimal heiraten ;)


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