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Verbrauch einer fremden Sache als Eingriffskondiktion
Sachverhalt
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Äußeres Erscheinungsbild einer Sache – Zuweisungsgehalt des Eigentums und Nichtleistungskondiktion
B besitzt Ferienwohnungen. Um zu zeigen, wie gut sich diese in die idyllische Landschaft einfügen, fotografiert B für die Anzeige von der Straße aus auch die umliegenden Häuser inklusive As Haus. A möchte nicht, dass sein Haus ohne Zustimmung fotografiert wird.