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Die Nichtleistungskondiktion: 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Die Nichtleistungskondiktion für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Verwendungskondiktion
Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Keine Verwendungskondiktion wegen Vertrag (Arbeitsverhältnis)

Verwendungskondiktion
Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Keine Verwendungskondiktion wegen nichtigem Vertrag

Verwendungskondiktion
Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Verhältnis der Verwendungskondiktion zum EBV

B baut ein Haus unbemerkt teils auf dem Grundstück der E. Als E dies bemerkt, verlangt sie Herausgabe ihres Grundstücks. B verlangt Ersatz der im Rahmen des Hausbaus getätigten Investitionen. B hat einen Anspruch auf Verwendungsersatz aus § 994 Abs. 1 BGB.

Illustration zur Verwertungskondition, auf der ein Mann zu sehen ist, der unbeabsichtigt den Garten seiner Nachbarin bewässert.
Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Grundfall Verwendungskondiktion

K schenkt ihrer Tochter eine Tasse unterm Weihnachtsbaum. V schaut wütend durchs Fenster hinein.
Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Die Durchgriffskondiktion nach § 822

§ 822 BGB ermöglicht einem Bereicherungsgläubiger den Durchgriff auf einen Dritten, wenn dieser den Bereicherungsgegenstand unentgeltlich vom eigentlichen rechtsgrundlosen Empfänger erhalten hat und Letzterer deshalb entreichert ist. § 822 BGB dient der Korrektur eines unbilligen Ergebnisses von § 818 Abs. 3 BGB: Wenn sich jemand erfolgreich auf den Wegfall der Bereicherung beruft (§ 818 Abs. 3 BGB), weil die Sache nicht mehr in seinem Eigentum ist, und er auch kein Surrogat dafür erhalten hat, geht der Gläubiger einer Kondiktion leer aus. § 822 BGB schafft hier Abhilfe.

Jurafuchs-Illustration zum Fall zum Vorrang der cessio legis: Die beiden Personen B und G schütteln sich die Hand, während Person S traurig im Hintergrund steht.
Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Fall zum Vorrang der cessio legis - Jurafuchs

B übernimmt eine Bürgschaft für die Verbindlichkeit des S gegenüber G (§§ 765 ff. BGB). Als S bei Fälligkeit der Forderung nicht zahlen kann, nimmt G die B in Anspruch. B zahlt an G. Damit erfüllt sie (B) ihre Bürgenschuld (§§ 765 Abs. 1, 767 BGB).

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Anwendbarkeit von § 816 Abs. 1 S. 2 BGB auf die gemischte Schenkung

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Besitz als erlangtes Etwas

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Bereicherung durch Abgrasenlassen fremder Weide („Weidefall“)

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Zuweisungstheorie: Voraussetzung „auf dessen Kosten“ bei der Eingriffskondiktion

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Rückgriffskondiktion – Grundfall

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Analogie bei entgeltlicher, aber rechtsgrundloser Verfügung?

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Herausgabeanspruch nach Leistung an einen Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 2 BGB)

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Bereicherungsrechtliche Ansprüche bei unentgeltlicher Verfügung

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Zivilrecht › Bereicherungsrecht

Unentgeltliche Verfügung als Anwendungsfall des § 816 Abs. 1 S. 2 BGB

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Herausgabe eines über dem Wert liegenden Veräußerungserlöses (§ 816 Abs. 1 S. 1 BGB)

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Abzug beim Veräußerungserlös nach § 818 Abs. 3 BGB bei Weiterverkauf gestohlener Sache

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Herausgabe des Veräußerungserlöses bei Verkauf durch Nichtberechtigte nach Diebstahl

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Genehmigung der Verfügung durch den Berechtigten (§ 185 Abs. 2 BGB)

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Wirksame Verfügung bei Abtretung gestohlener Sachen und § 935 BGB?

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Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten – Herausgabeansprüche nach § 816 Abs. 1 S. 1 BGB

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Subsidiaritätsprinzip bei der Eingriffskondiktion

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Ersitzung als Rechtsgrund

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Unmittelbarkeit der Vermögensverschiebung auf Kosten des Bereicherungsgläubigers

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Verwertung schuldnerfremder Sachen in der Zwangsvollstreckung

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Unberechtigte Untervermietung

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Äußeres Erscheinungsbild einer Sache – Zuweisungsgehalt des Eigentums und Nichtleistungskondiktion

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Eigentumserwerb durch Verarbeitung – Verhältnis von § 951 BGB und §§ 812 ff. BGB

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Verbrauch einer fremden Sache als Eingriffskondiktion

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Erlangtes Etwas in der Eingriffskondiktion

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Eingriffskondiktion – Brezel-Fall