Die Nichtleistungskondiktion: 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 31 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Die Nichtleistungskondiktion für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Keine Verwendungskondiktion wegen Vertrag (Arbeitsverhältnis)
Keine Verwendungskondiktion wegen nichtigem Vertrag
Verhältnis der Verwendungskondiktion zum EBV
B baut ein Haus unbemerkt teils auf dem Grundstück der E. Als E dies bemerkt, verlangt sie Herausgabe ihres Grundstücks. B verlangt Ersatz der im Rahmen des Hausbaus getätigten Investitionen. B hat einen Anspruch auf Verwendungsersatz aus § 994 Abs. 1 BGB.
Grundfall Verwendungskondiktion
Die Durchgriffskondiktion nach § 822
§ 822 BGB ermöglicht einem Bereicherungsgläubiger den Durchgriff auf einen Dritten, wenn dieser den Bereicherungsgegenstand unentgeltlich vom eigentlichen rechtsgrundlosen Empfänger erhalten hat und Letzterer deshalb entreichert ist. § 822 BGB dient der Korrektur eines unbilligen Ergebnisses von § 818 Abs. 3 BGB: Wenn sich jemand erfolgreich auf den Wegfall der Bereicherung beruft (§ 818 Abs. 3 BGB), weil die Sache nicht mehr in seinem Eigentum ist, und er auch kein Surrogat dafür erhalten hat, geht der Gläubiger einer Kondiktion leer aus. § 822 BGB schafft hier Abhilfe.
Fall zum Vorrang der cessio legis - Jurafuchs
B übernimmt eine Bürgschaft für die Verbindlichkeit des S gegenüber G (§§ 765 ff. BGB). Als S bei Fälligkeit der Forderung nicht zahlen kann, nimmt G die B in Anspruch. B zahlt an G. Damit erfüllt sie (B) ihre Bürgenschuld (§§ 765 Abs. 1, 767 BGB).
Anwendbarkeit von § 816 Abs. 1 S. 2 BGB auf die gemischte Schenkung
Besitz als erlangtes Etwas
Bereicherung durch Abgrasenlassen fremder Weide („Weidefall“)
Zuweisungstheorie: Voraussetzung „auf dessen Kosten“ bei der Eingriffskondiktion
Rückgriffskondiktion – Grundfall
Analogie bei entgeltlicher, aber rechtsgrundloser Verfügung?
Herausgabeanspruch nach Leistung an einen Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 2 BGB)
Bereicherungsrechtliche Ansprüche bei unentgeltlicher Verfügung
Unentgeltliche Verfügung als Anwendungsfall des § 816 Abs. 1 S. 2 BGB
Herausgabe eines über dem Wert liegenden Veräußerungserlöses (§ 816 Abs. 1 S. 1 BGB)
Abzug beim Veräußerungserlös nach § 818 Abs. 3 BGB bei Weiterverkauf gestohlener Sache
Herausgabe des Veräußerungserlöses bei Verkauf durch Nichtberechtigte nach Diebstahl
Genehmigung der Verfügung durch den Berechtigten (§ 185 Abs. 2 BGB)
Wirksame Verfügung bei Abtretung gestohlener Sachen und § 935 BGB?
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten – Herausgabeansprüche nach § 816 Abs. 1 S. 1 BGB
Subsidiaritätsprinzip bei der Eingriffskondiktion
Ersitzung als Rechtsgrund
Unmittelbarkeit der Vermögensverschiebung auf Kosten des Bereicherungsgläubigers

Verwertung schuldnerfremder Sachen in der Zwangsvollstreckung
Unberechtigte Untervermietung
Äußeres Erscheinungsbild einer Sache – Zuweisungsgehalt des Eigentums und Nichtleistungskondiktion
Eigentumserwerb durch Verarbeitung – Verhältnis von § 951 BGB und §§ 812 ff. BGB
Verbrauch einer fremden Sache als Eingriffskondiktion
Erlangtes Etwas in der Eingriffskondiktion
Eingriffskondiktion – Brezel-Fall
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