Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit
Subjektive Fahrlässigkeit: Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (-) – Übernahmeverschulden
Subjektive Fahrlässigkeit: Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (-) – Übernahmeverschulden
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Chirurgin A führt eine komplizierte Operation am Kopf der Patientin P durch, obwohl sie mangels Fortbildung in diesem Bereich nur unterdurchschnittlich kompetent und nach veralteten Methoden vorgehen kann. Aufgrund dessen macht sie im Laufe der Operation einen Fehler, sodass die P stirbt.
Diesen Fall lösen 85,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Subjektive Fahrlässigkeit: Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (-) – Übernahmeverschulden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die schuldhafte Begehung eines Fahrlässigkeitsdelikts setzt voraus, dass der Täter auch subjektiv fahrlässig gehandelt hat.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. A handelte in Bezug auf den Behandlungsfehler subjektiv sorgfaltspflichtwidrig (§ 222 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der A ist jedoch vorzuwerfen, dass sie überhaupt die Operation übernommen und P nicht an kompetente, fortgebildete Kollegen verwiesen hat.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
3.3.2022, 19:56:36
Tolle Aufgabe 👍 Sie würde noch besser werden, wenn der Fall genutzt würde, um die objektive Fahrlässigkeit zu wiederholen. Gerade in diesem Fall wird der Unterschied zwischen objektiver und subjektiver Sorgfaltspflichtverletzung besonders deutlich.